Wasserkrane

[847] Wasserkrane, Vorrichtungen zum Abgeben von Wasser an die Lokomotiven auf Wasserstationen (s.d.), meist freistehend zwischen Gleisen aufgestellt, aber auch als Wandkrane am Wasserstationsgebäude angebracht.

Die Figur zeigt einen freistehenden Wasserkran der württembergischen Staatsbahnen. Das mit dem Ausleger sich drehende Kranrohr steht in der festen Kransäule und wird in dieser durch Lager und Ring aus Rotguß geführt. Der Ausleger wird in der Ruhelage, parallel[847] zum Gleis, durch ein in dem Kranrohr befindliches ovales Kupferrohr von 1 mm Wandstärke entleert, das vermöge seiner Querschnittsform zugleich als Sicherung gegen Zersprengen des Kranrohrs bei etwaigem Einfrieren dient. Im Winter wird der hinter dem Abschlußschieber am Schiebergehäuse angebrachte Hahn geöffnet, so daß auch das Kranrohr sich entleert und das Einfrieren vermieden wird. Die Vorschriften über Wasserkranen sind in § 15 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und in § 59 der Technischen Vereinbarungen enthalten. Die Aufstellung der Krane erfolgt so, daß die Lokomotiven durchgehender Personen- und Schnellzüge, ohne abgehängt werden zu müssen, Wasser fassen können, die der Güterzüge sollen Krane leicht erreichen können. Neben den Wasserkranen wird im Gleis meist noch eine Reinigungs-(Untersuchungs-)Grube (s.d.) eingebaut, so daß die Lokomotiven während des Einnehmens von Wasser untersucht, geschmiert und ihr Feuer gereinigt werden kann. Vielfach wird in Nebengleisen neben dem Wasserkran noch die Kohlenladebühne errichtet, so daß das Einnehmen der Kohlen gleichzeitig geschehen kann. Literatur: Roll, Enzyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, Wien 1895, Bd. 7, Wasserstationen; Eisenbahntechnik der Gegenwart, Bd. 2, 3. Abschn., Bahnhofsanlagen, Wiesbaden 1899.

H. Kübler.

Wasserkrane
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 847-848.
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