Zollgebäude

[869] Zollgebäude enthalten die an einer Landesgrenze oder einem Seehaien für den Zolldienst bestimmten Räume.

Sie bestehen in a) Verwaltungsgebäude, ein- bis dreigeschossig, welche im Erdgeschoß die Beamten-, Schreib- und Kassenzimmer enthalten, ferner Diener- und Wartezimmer mit den nötigen Nebenräumen; in den Obergeschossen lind einige Dienstwohnungen anzuordnen. Meist im Anschluß daran befinden sich b) ein oder mehrere Lagerhäuser (s. Bd. 6, S. 57) und Schuppen, sowohl für zollpflichtige oder unverzollte als für solche Waren, die unter Zollverschluß gehalten werden (s. Zollbehandlung, Bd. 8, S. 1009). Die bauliche Ausführung sei einfach und würdig, in sorgfältiger und feuersicherer Bauweise.


Literatur: [1] Zeitschr. f. Bauwesen, Berlin, Jahrg. VII, XXVIII, XXIX.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 869.
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