Hunderteinundzwanzigste Geschichte

[113] geschah: Viererlei tät Rebbe seinen Kinder Zewoe (letzter Wille) da er starbt. Das erste, verbietet er seinen Kindern, sie sollten nit wohnen an einem Ort, der da heißt Nozo, ursachhalben, daß dieselbigen Leut sind eitel Spötter un man lernt nix gutes von ihnen, als neiert böse Stück. Das andere, sie sollen sich nit auf ein Bett setzen von einer Kuthäerin in ihrem Haus, denn es is einmal eine Geschichte geschehen: Rabbi Pope, der hat einmal ein Kuthäerin gehabt, die ihm schuldig war. So ging der Rabbi Pope alle Tag zu ihr ins Haus un war einfordern sein Geld. Einmal auf einen Sonntag da ging die Kuthäerin hin un nahm ihren Sohn un würgt ihn, daß er sturb un legt ihn in das Bett un deckt[113] ihn zu, daß man ihn nit sah. Da kam Rabbi Pope wieder un fordert sein Geld. Da sagt die Kuthäerin: »Lieber, geh, was sitzen auf das Bett.« Derweil ging sie in die Kammer un blieb ein wenig Zeit drin. Un dernach kam sie wieder aus der Kammer un schrie: »Weh, weh, du hast mir meinen Sohn um das Leben gebracht.« Wie das Rabbi Pope hört, so flüchtet er aus dem Land. Derhalben soll sich einer nit auf ein Bett setzen in einem Kuthäer-Haus. Das dritte is, sie sollten keinen Meches (Zollgrenze) überfahren, denn vielleicht sie werden ihn derwischen, so wird man ihnen all ihr Mammon weg nehmen. Das vierte is, sie sollen sich vor keinen Ochsen stellen, wenn er von der Wiesen kommt, vonwegen der Satan sitzt ihm zwischen den Hörnern, un das meistens im (Monat) Nissan, un auch an einem schwarzen Ochsen.

Quelle:
Allerlei Geschichten. Maasse-Buch, Buch der Sagen und Legenden aus Talmud und Midrasch nebst Volkserzählungen in jüdisch-deutscher Sprache, Nach der Ausgabe des Maasse-Buches, Amsterdam 1723, bearbeitet von Bertha Pappenheim, Frankfurt am Main: J. Kauffmann Verlag, 1929, S. 113-114.
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