Dritte Erzählung.
([226] Cap. XXIV. bei Û II., p. 370. sq.; fehlt in †)

Antonius machte ein Gesetz zu Rom, daß, wenn ein Feuer in der Stadt ausbräche, eine Schildwache dem Volke zurufen solle mit allen Glocken zu läuten und die Thore zu schließen. Nun wollte ein gewisser Krieger sich geme zum Meister der Stadt machen, und wie er von dem Gesetz gehört hatte, berathschlagte er mit seinen Gesellen, wie er demselben ausweichen könnte. Da gab einer den Rath, man solle friedlich in die Stadt ziehen und eine allgemeine Festlichkeit und Schmauserei anfangen lassen, bei welcher eine gewisse Flüssigkeit angewendet werden solle, durch die alle Gäste in Schlaf versänken. Diese List ward für gut befunden, die Stadt in Brand gesteckt, die Einwohner weggeführt und nicht eine Person gelassen, des Kaisers Gebot zu erfüllen.

Quelle:
Gesta Romanorum, das älteste Mährchen- und Legendenbuch des christlichen Mittelalters. 3. Auflage, Unveränderter Neudruck Leipzig: Löffler, Alicke 1905, S. 226.
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