CXLV.

[272] [Rand: Mehedsch.] Zwey lustige Köpfe verabredeten sich, einen Richter, der ein Teriaki oder Opiumesser, und kein Freund von langen Prozessen war, zu narren. Der Kläger foderte hundert Dukaten, die er dem Beklagten geliehen haben wollte. – Hast du sie empfangen? fragte der Richter. – Ja, Herr! aber ich kaufte in der Folge dafür auf des Klägers Rechnung Baumwollsaamen, den ich ihm richtig übergeben habe. – Verhält sich die Sache so? fragte der Richter den Kläger. – Ja, Herr! als aber die Saatzeit herbeygekommen war, gab ich ihm wieder den ganzen Saamen zurück. – Das ist wahr, wandte der Beklagte ein, aber als die Erntezeit gekommen war, erntete mein Gegner den Ertrag des ganzen Feldes, worauf die hundert Dukaten Baumwollsaamen angesäet waren. – Ist das richtig? redete der Richter den ersten an. – Ja so ist's, antwortete er, aber ich belud mit der ganzen Wachsung auf des Gegentheils Rechnung ein Schiff, das damit nach Alexandrien segelte. – Was ist damit geschehen? fragte der Richter den andern. – Die Baumwolle ward dort verkaust, und der reine Ertrag derselben, grade hundert Dukaten, meinem Gegner[272] eingehändigt. – Was hast du darauf zu erwiedern? fuhr der Richter fort. – Nichts, war die Autwort, als daß ich um das Geld Rübesaamen kaufte. – O, ihr abgefeimten Spitzbuben! rief der Richter, möchtet ihr nicht noch auch Rüben säen und ernten, und jagte sie fort.

Quelle:
Hammer-Purgstall, Joseph Freiherr von: Rosenöl. Stuttgart/Tübingen: Cotta, 1813, S. 272-273.
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