Abstimmungspostkarten

[58] Abstimmungspostkarten, Postkarten, die an der Berliner Börse bei Zeitgeschäften in Anwendung kommen. Diejenigen Makler, die als Selbstkontrahenten (Übernahmsmakler) auftreten, senden ihren Auftraggebern am Abende desselben Tages einen Schlußschein über den Abschluß zu, der Makler erhält keine Bestätigung über die Richtigkeit des Schlußscheines. Zur Vermeidung von Irrtümern werden deshalb die Engagements mit den Auftraggebern zweimal im Monat mittels sogen. A. schriftlich abgestimmt.[58]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 58-59.
Lizenz:
Faksimiles:
58 | 59
Kategorien: