Aliquōter Teil

[331] Aliquōter Teil, ein Teil des Ganzen, der eine Anzahl mal genommen das zu teilende Ganze gibt. Jeder andre Teil dagegen heißt ein aliquanter Teil. So sind 3, 5, 7 aliquante, 2, 4, 8 aber aliquote Teile von 16.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 331.
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