Alternatīvobligation

[387] Alternatīvobligation (Wahlschuld), ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, daß nur die eine oder die andre zu bewirken ist. Das Wahlrecht steht mangels abweichender Vereinbarung dem Schuldner zu (Bürgerliches Gesetzbuch § 262). Mit der A. ist nicht zu verwechseln die sogen. facultas alternativa, d.h. wahlweise Leistungsbefugnis, wo nur eine Leistung geschuldet wird, der Schuldner sich aber durch eine andre Leistung befreien kann. Vgl. auch Wahlrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 387.
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