Appellieren

[633] Appellieren (lat.), das Rechtsmittel der Berufung (s. d.) einlegen; sich auf etwas berufen, auf eine höhere Entscheidung, ein sachverständiges Urteil antragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 633.
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