Ausgabereservate

[138] Ausgabereservate (kurzweg auch Reservate genannt), die bis zum Schluß der Finanzperiode nicht verwendeten Summen von Ausgaben, die im Budget oder durch besondere Vereinbarung zwischen Regierung und Volksvertretung als übertragbar erklärt wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 138.
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