Auszugshieb

[184] Auszugshieb (Aushieb), waldbauliche Maßregel der Bestandspflege (s. d.), der Weghieb des für die Bestandsausbildung hinderlichen oder entbehrlichen Holzes aus dem Hauptbestand nach erfolgter Bestandsreinigung. (Über Hauptbestand und Bestandreinigung s. Durchforstung.) Gegenstand des Auszugshiebs sind unter anderm schadhafte Überhaltstämme, ungeeignete Mischhölzer, Krebsstämme. Zwieselstämme, Trocknis.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 184.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: