Bahnmeister

[275] Bahnmeister, Beamter, der unter Oberleitung des Bahningenieurs (Bauinspektors) die Bewachung und die Unterhaltungsarbeiten der Bahn, die Um- und Neubauten zu überwachen hat und dem zugehörigen Personal an Bahnwärtern, Streckenarbeitern etc. vorgesetzt ist. Der B. hat den betriebsichern Zustand der Bahn durch häufige (bei Hauptbahnen tägliche) Begehung seiner Strecke zu prüfen und ist für diesen verantwortlich. Die Bahnmeisterbezirke umfassen auf verkehrsreichen Hauptbahnen etwa 7–10 km Bahnstrecke ohne größere Bahnhöfe, bei mäßigerm Verkehr auch bis 15 km; sie können sich aber unter Umständen auf einen einzigen Bahnhof oder einen Hauptteil desselben beschränken. Vgl. Susemihl, Das Eisenbahnbauwesen, für B. und Bauaufseher dargestellt (6. Aufl. von Schubert, Wiesbad. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 275.
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