Beschwerderegister

[753] Beschwerderegister (Beschwerdebuch), Buch, in das Beschwerden eingetragen werden, z. B. auf Post- und Bahnexpeditionen. Dampfschiffen etc. für die Beschwerden der Passagiere über die Beamten und über die Einrichtungen der betreffenden Verkehrsanstalten. Auch über das Rechtsmittel der Beschwerde (s. d.) müssen nach den reglementären Vorschriften der einzelnen deutschen Bundesstaaten B. geführt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 753.
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