Besichtigung

[754] Besichtigung oder Augenscheinseinnahme (Okularinspektion), s. Augenschein. Im Bergrecht heißt B. auf Augenschein die nach vorhergegangener Mutung an Ort und Stelle von seiten der Beamten vorgenommene Prüfung, ob eine Lagerstätte bauwürdig sei oder nicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 754.
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