Biegsamkeit

[832] Biegsamkeit, allgemeine Eigenschaft fester Körper, vermöge der die ursprüngliche Richtung, in der die einzelnen Teile miteinander verbunden sind, abgeändert werden kann, ohne den Zusammenhang ihrer Teile dadurch aufzuheben. Elastisch-biegsame Körper nehmen nach der Biegung ihre frühere Lage und Gestalt wieder an.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 832.
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