Bylaws

[669] Bylaws (engl., spr. bāīlaos; die Ableitung vom angelsächs. bye, »Ortschaft«, also »Ortsgesetz«, ist bestritten), in England Bezeichnung für Ausführungsverordnungen zu Gesetzen, dann für Ortsstatuten und Polizeiverordnungen, die sich auf eine einzelne Ortsgemeinde, Kirchspielsgemeinde oder auf gewisse Körperschaften beziehen. Auch heißen die Ortsstatuten der englischen Freimaurerlogen B. Vgl. Lumley, Essay on B. (Lond. 1877).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 669.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika