Commoner

[244] Commoner (engl.), eigentlich der gemeine Mann, dann überhaupt alle, die nicht zur Nobility, d. h. zu den Mitgliedern des Oberhauses, gehören. Daher sind z. B. die Söhne von Peers Commoners. Nach englischem Recht bildet die Commonalty die zweite Klasse des Zivilstandes und hat, wie die Nobility, mehrere Abstufungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 244.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: