Darmresektion

[523] Darmresektion, Entfernung eines Darmstückes, wird besonders bei bösartigen Neubildungen des Darmes, bei Brand eingeklemmter Darmschlingen, bei Verletzungen etc. vorgenommen. Das durch Unterbindungen abgeschlossene Darmstück wird zuerst vom Gekröse, dann vom Darm getrennt, worauf die zurückbleibenden Darmenden durch Naht (s. Darmnaht) vereinigt werden. Es können Darmstücke von weit über 1 m Länge ohne Schaden entfernt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 523.
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