Dichterische Freiheiten

[877] Dichterische Freiheiten (poetische Lizenzen), Abweichungen von dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, die sich der Dichter, meist mit Rücksicht auf das Versmaß oder den Reim, in der Wortfügung und Wortbildung sowie im Gebrauch von Ausdrücken, die sonst in der Prosa nicht vorkommen, u. dgl. bisweilen erlaubt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 877.
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