Dorftestament

[131] Dorftestament, ein Testament, das vor dem Gemeindevorsteher und zwei Zeugen errichtet werden kann, falls zu besorgen ist, daß der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Richter oder einem Notar möglich ist (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2249).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 131.
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