Dreiklassenwahlsystem

[187] Dreiklassenwahlsystem (Dreiklassensystem), die in Preußen und seit 1896 unter Milderung des plutokratischen Charakters auch in Sachsen bestehende Einrichtung, wonach die Urwähler bei den Wahlen der Stadtverordneten und der Wahlmänner, welche die Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu wählen haben, nach Maßgabe der direkten Staatssteuern (bei den Kommunalwahlen zuzüglich der Gemeindesteuern) in drei Klassen eingeteilt sind und in diesen je ein Drittel der Stadtverordneten, resp. Wahlmänner zu wählen haben (s. Preußen). In verbesserter Form gilt das D. auch in Rumänien (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 187.
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