Eisenbahnbaugesellschaften

[512] Eisenbahnbaugesellschaften, Handelsgesellschaften zur Übernahme von Eisenbahnbauten für fremde oder eigne Rechnung. E. wurden namentlich Anfang der 1870er Jahre fast allerwärts gegründet, hatten aber mit wenigen Ausnahmen nur kurzen Bestand, wie z. B. die Deutsche Eisenbahnbaugesellschaft in Berlin, die sich insbes. an den Vorarbeiten für die Berliner Stadtbahn beteiligte und 1882 in Konkurs geriet, die Deutsche Reichs- und Kontinental-Eisenbahnbaugesellschaft, die Sächsische Eisenbahnbaugesellschaft (liquidierte 1875) und die Pleßnersche Eisenbahnbaugesellschaft. Gegenwärtig besteht noch die Internationale Bau- und Eisenbahnbaugesellschaft. Neuerdings bilden sich zur Herstellung von Kleinbahnen (s. Eisenbahn u. Eisenbahnrecht) E. mit weniger spekulativem als gemeinnützigem Charakter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 512.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika