Elisīvartikel

[717] Elisīvartikel, in der Rechtssprache Bezeichnung für Sätze, durch die man die Ausführungen des Gegners umzustoßen oder zu widerlegen sucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 717.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika