Ertrinken

[80] Ertrinken, gewaltsame Todesarten, die dadurch herbeigeführt werden, daß durch Eintauchen des ganzen Körpers oder wenigstens des Kopfes in Flüssigkeit, gewöhnlich Wasser, die Atmung aufgehoben ist. Kommt ein Mensch erhitzt in kaltes Wasser, so kann er auch durch Herz- oder Gehirnschlag sterben; dann fehlen auch die Zeichen der Erstickung (s.d.), die den Ertrinkungstod sonst regelmäßig begleiten. Vom Schlagfluß Getroffene werden selten wieder ins Leben zurückgerufen, während im andern Fall eine Wiederbelebung leichter möglich ist (vgl. Unfall). Vgl. Cas per- Liman, Handbuch der gerichtlichen Medizin (8. Aufl., Berl. 1889); Straßmann, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin (Stuttg. 1895); Roth, Der Tod durch E. (Berl. 1865); Paltauf, Über den Tod durch E. (Wien 1888); Esmarch, Die erste Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen (18. Aufl., Leipz. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 80.
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