Essentiāl

[116] Essentiāl (essentiell, lat.), wesentlich, unumgänglich notwendig. Essentialia (Essentialien), wesentliche Dinge, wesentliche Bestandteile; essentialia negotii, in der Rechtssprache die wesentlichen Bestandteile eines Rechtsgeschäfts, die vorhanden sein müssen, wenn ein Rechtsgeschäft einer bestimmten Art bestehen soll, z. B. beim Kauf der Konsens über den Preis und die Ware; Essentialität, das Wesentliche, die Wesenheit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 116.
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