Fehdebrief

[379] Fehdebrief (Absagebrief), Schreiben, worin man jemand den Frieden auf- und die Fehde (s.d.) ankündigte. Solche Fehdebriefe waren meist ganz kurz, z. B.: »Wisse, daß ich (N. N.) dein (N. N.s) Feind sein will«; zuweilen enthielten sie aber auch die Ursache der Befehdung, oder es wurde auch, wenn der Absagende nur als Bundesgenosse eines andern auftrat, der Hauptgegner genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 379.
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