Fināl

[569] Fināl (lat.), am Ende (finis) befindlich, den Schluß bildend. Finalabschluß heißt im Rechnungs- und Kassenwesen der endgültige Schluß der Jahreseinnahmen und -Ausgaben einer Kasse, der regelmäßig erst einige Zeit nach Ablauf des Rechnungsjahres stattfindet. Finalakte, allgemein soviel wie Schlußakte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 569.
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