Gült

[516] Gült (Gülte), was ein Gut jährlich erträgt; dann soviel wie Schuld, auch Abtragung einer solchen, ferner der von der Nutznießung eines Gutes zu entrichtende Grundzins; endlich die Rente beim Rentenkauf (s. Rente). Gültbrief, Gültverschreibung, soviel wie Schuldverschreibung; Gültgüter, Gültenhöfe, Güter, von denen Grundzinsen (s. d.) erhoben wurden.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 516.
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