Gemeinschaftsmünzen

[537] Gemeinschaftsmünzen, die nach Übereinkunft zweier Münzherren zu beiderseitigem Nutzen geprägten Münzen, sind schon von altgriechischen Städten bekannt, zuweilen nur mit einem, meistens mit zwei Brustbildern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 537.
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