Generalprävention

[553] Generalprävention (Generalpräventionstheorie) ist diejenige Strafrechtstheorie, nach der die Strafe dazu dienen soll, die Gesamtheit der Staatsbürger von der Begehung strafbaren Unrechts abzuschrecken und zurückzuhalten. S. Strafrechtstheorie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 553.
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