Gläubigerversammlung

[14] Gläubigerversammlung ist die Versammlung der Konkursgläubiger, die nach der Deutschen Konkursordnung (§ 93 ff.) unter der Leitung des Konkursgerichts (vgl. Gläubigerausschuß und Konkurs) über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 14.
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