Hüttenarbeiter

[678] Hüttenarbeiter, die auf Hüttenwerken (s. Hütte) beschäftigten Arbeiter. Der den Hüttenbetrieb leitende Beamte heißt Hüttenmeister oder Hüttenverwalter, der Rechnungsführer des Werkes gewöhnlich Hüttenschreiber, welche Beamte unter einem Hüttenraiter, Hütteninspektor, Hüttendirektor oder einem Hüttenamt stehen. Vgl. Bergbeamte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 678.
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