Hüttenzins

[680] Hüttenzins, die Vergütung, die einem Hüttenbesitzer (Hüttenherrn) für die Benutzung seiner Hüttenwerke zum Verarbeiten fremder Erze bezahlt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 680.
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