Hafenmeister

[604] Hafenmeister, Beamter, der die Oberaufsicht über die Benutzung der Häfen und ihrer Einrichtungen führt. In Handelshäfen ein ehemaliger Schiffsführer, in Kriegshäfen ein Seeoffizier (Hafenkapitän).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 604.
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