Handelsschulden

[740] Handelsschulden sind Verbindlichkeiten, die ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes eingeht; sie sind mit 5 Proz. zu verzinsen. Vgl. auch Handelsgeschäfte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 740.
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