Hauptschöffen

[880] Hauptschöffen sind die Personen, die den Schöffendienst während des Geschäftsjahres regelmäßig und in erster Linie zu versehen haben; s. Schöffengericht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 880.
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