Hilfskrankenwärter

[333] Hilfskrankenwärter, in den Friedenslazaretten vorübergehend tätige Krankenwärter, die vom Sanitätsamt angenommen werden, wenn das etatmäßige Personal nicht ausreicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 333.
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