Holmgang

[483] Holmgang, altnordische Bezeichnung des Zweikampfes, weil dieser gern auf kleinen Inseln (holmar) ausgefochten wurde. Der H. war in der ältern Zeit ein gesetzliches Mittel zur Entscheidung von Streitigkeiten, wurde jedoch auf Island bereits im Anfang des 11. Jahrh. verboten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 483.
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