Impĕtus

[778] Impĕtus (lat.), Ungestüm, heftiger Angriff; im Strafrecht eine Unterart des Dolus, rechtswidriger Vorsatz, der in leidenschaftlicher Erregung gefaßt wurde. Vgl. Dolus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 778.
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