Instruktion

[876] Instruktion (lat.), Belehrung, Anweisung, Verhaltungsvorschrift; Verhandlung des Rechtsanwalts mit dem Klienten, um sich die nötige Kenntnis von der Sachlage zu verschaffen; auch die Leitung eines Prozesses durch den dazu bestellten Richter. Im Militärwesen frühere Bezeichnung des Dienstunterrichts; auch die Vorschriften über Truppenausbildung etc. hießen früher I., wie jetzt meist noch in Österreich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 876.
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