Intérnum

[890] Intérnum (lat., »das Innere«), ein Gebiet, das einer bestimmten Person, Körperschaft, Behörde etc. vorbehalten und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So bezeichnet man eine Angelegenheit, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, als deren I.; die Beilegung von Mißhelligkeiten unter den Mitgliedern eines Kollegiums, einer Gesellschaft ist ein I. derselben u. dgl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 890.
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