Kahlschlag

[429] Kahlschlag (Kahlschlagbetrieb), forstlicher Verjüngungsbetrieb, bei dem die Begründung eines jungen Holzbestandes nach vorherigem kahlen Abtrieb des Vorbestandes durch Saat oder Pflanzung erfolgt. Der K. ist bei Kiefern- und Fichtenhochwaldungen die herrschende Verjüngungsart. Vgl. Forstwirtschaft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 429.
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