Kanzleischreiben

[582] Kanzleischreiben (Lettre de chancellerie), die feierlichere Form der Mitteilungen von Souverän zu [582] Souverän. Das K. wird in förmlicher Weise abgefaßt, mit dem großen Staatssiegel versehen und meistens vom Minister des Auswärtigen gegengezeichnet. Minder feierlich ist das Kabinettsschreiben (s. Kabinett).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 582-583.
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