Kaspern

[717] Kaspern, in der Gaunersprache die unerlaubten Besprechungen zwischen Gefangenen, sei es von Zelle zu Zelle (durch die Wand oder unter Benutzung der Heizungs-, Ausguß- oder Abortröhre), sei es bei einer Vorführung, sei es während des täglichen Spazierganges. Da das Sprechen insonderheit zwischen Untersuchungsgefangenen streng verboten ist, werden alle nur denkbaren Mittel angewendet, um sich Mitteilungen zukommen zu lassen. Die häufigsten sind Zustecken von schriftlichen Mitteilungen, sogen. Kassiber (s. d.), Austausch von Zeichen, scheinbar unverfängliche Mitteilungen an Aufseher etc. im Beisein eines andern Gefangenen, der aus der Wortstellung, der Fragestellung etc. die für ihn wichtigen Mitteilungen entnimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 717.
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