Kautēl

[785] Kautēl (lat. Cautela) nannte man früher eine Vorsichtsmaßregel, und zwar hauptsächlich diejenige, die bei einem Rechtsgeschäft zu dessen Sicherung angewendet wird. Sie findet ihren Ausdruck meist in Klauseln (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 785.
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