Koadjūtor

[196] Koadjūtor (lat., »Gehilfe«), in der katholischen Kirche der einem Pfarrer zeitweilig beigeordnete Geistliche oder der einem Bischof für die Verwaltung gewisser Funktionen beigeordnete Prälat, gewöhnlich auf die Lebenszeit desselben und zwar mit dem Anspruch auf Nachfolge im Bistum ernannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 196.
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