Kolonialamt

[284] Kolonialamt, (nichtamtliche) Bezeichnung für die vierte oder Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin, die seit 1. April 1890 dazu berufen ist, die eigentlichen Kolonialangelegenheiten unmittelbar unter der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers zu bearbeiten, indem der Abteilungsdirigent dem Reichskanzler unmittelbar Vortrag erstattet und unter der Bezeichnung »Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung« die von dieser Abteilung ausgehenden Schriftstücke zeichnet. Soweit es sich dagegen um die allgemeine Politik und um die Beziehungen zu auswärtigen Staaten handelt, bleibt die Kolonialabteilung dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes unterstellt. Als sachverständiger Beirat für koloniale Angelegenheiten ist der Kolonialabteilung ein Kolonialrat (s. d.) beigegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 284.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: