Konfination

[366] Konfination (mittellat., Verstrickung), Verweisung einer Person an einen bestimmten Ort, den sie bei Strafe nicht verlassen darf (Bannung in den Zehnten). Ihre Stelle vertritt im deutschen Strafrecht heute teilweise die Polizeiaufsicht (s. d.);[366] dem österreichischen Strafrecht ist sie nur als Nebenstrafe bekannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 366-367.
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