Konstituierende Versammlung

[430] Konstituierende Versammlung (franz. Constituante), Versammlung von Volksvertretern, die auf außerordentliche Weise einberufen ist, um eine neue Verfassung festzustellen. Dergleichen Versammlungen waren die französische Nationalversammlung von 1789, die belgische k. V. von 1830, die französische Nationalversammlung von 1848 und die am 12. Febr. 1871 in Bordeaux eröffnete und 31. Dez. 1875 in Versailles geschlossene französische Nationalversammlung. Auch die deutsche Nationalversammlung von 1848 nahm die Eigenschaft einer konstituierenden Versammlung für sich in Anspruch; der verfassungberatende Reichstag des Norddeutschen Bundes von 1867 war keine k. V. im eigentlichen Wortsinn.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 430.
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