Kost [2]

[533] Kost, ein in der Börsensprache bei Prolongationsgeschäften vorkommender, besonders in Wien üblicher Ausdruck. Kostgeschäft, soviel wie Reportgeschäft; Kostgeld, soviel wie Report; dieses zahlt derjenige, der Papiere in K. gibt (Kostgeber, Reportierter), an den, der sie in K. nimmt (Kostnehmer, Reportierender). Vgl. Prolongationsgeschäft und Report.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 533.
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